Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Everhouse Immobilien — Einzelunternehmung, Inhaber Thomas Dahlke.
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher
Maklerverträge und sonstiger Vereinbarungen zwischen
Everhouse Immobilien
Einzelunternehmung
— nachfolgend Makler —
und dem jeweiligen Kunden (Privat- oder Gewerbekunde). - Mit Abschluss des Maklervertrages erkennt der Kunde die Einbeziehung dieser AGB ausdrücklich an.
- Der Kunde bestätigt, dass ihm diese AGB entweder in Textform übergeben wurden oder dass er vor Vertragsschluss auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB einzusehen.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Tätigkeit des Maklers
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Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen für den Abschluss von Verträgen über:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzungsüberlassungen von Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Provisionsanspruch, Fälligkeit, Verzug und wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Nutzungs-, Erbbaurechts- oder Beteiligungsvertrag) die im Maklervertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung festgelegte Maklerprovision zu zahlen.
- Die Provision ist mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.
- Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch vollständig ausgleicht.
- Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag später aufgehoben, rückabgewickelt oder nicht erfüllt wird, sofern der Makler dies nicht zu vertreten hat.
- Der Provisionsanspruch des Maklers besteht auch dann, wenn anstelle des ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete, Miete statt Kauf, Erbbaurecht statt Kauf).
- Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zur Maklertätigkeit besteht.
§ 4 Höhe der Provision bei Kauf- und Verkaufsgeschäften
- Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag oder einer gesonderten Provisionsvereinbarung.
- Sofern keine Provision ausdrücklich vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie zur Zahlung einer Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Diese Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Eine Provisionspflicht des Käufers besteht nicht, wenn der Makler ausschließlich als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten geschlossen wurde.
- Bei Wohnimmobiliengeschäften mit Beteiligung von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656a ff. BGB.
§ 5 Höhe der Provision bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen
- Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Besteller — sofern nichts anderes vereinbart wurde — zur Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Monatsmiete im Sinne dieser Regelung ist die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete.
- Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG — Bestellerprinzip) ist bei der Vermittlung von Wohnraum regelmäßig der Vermieter Auftraggeber des Maklers und zur Zahlung der Provision verpflichtet.
- Für die Vermittlung von Gewerberaum können hiervon abweichende Provisionsvereinbarungen getroffen werden.
§ 6 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Parteien des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Doppeltätigkeit scheidet aus, wenn es für beide Seiten ein Vermittlungsgeschäft ist.
§ 7 Weitergabeverbot
- Sämtliche vom Makler zur Verfügung gestellten Informationen, Exposés und Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
- Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, diese Informationen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
- Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolgedessen zwischen einem Dritten oder einer weiteren Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, ein Hauptvertrag zustande, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
§ 8 Allgemeine Haftung
- Der Makler haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Verkäufer, Vermieter oder sonstigen Dritten übermittelten Angaben übernimmt der Makler keine Haftung.
- Objektangaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
§ 9 Haftung für Angaben im Exposé und Objektunterlagen
- Der Makler übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der im Exposé oder in sonstigen Objektunterlagen enthaltenen Informationen. Diese beruhen auf Angaben des Verkäufers, Vermieters oder sonstiger Dritter.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Exposé sorgfältig zu prüfen und den Makler unverzüglich in Textform auf etwaige Unrichtigkeiten unter Angabe der korrekten Informationen hinzuweisen.
- Der Kunde stellt den Makler von etwaigen Schadenersatzansprüchen des Käufers oder Mieters frei, soweit sich diese auf Abweichungen oder Mängel der Immobilie in Abweichung vom Exposé berufen, es sei denn, diese Abweichung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Makler oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
- Fotografien, Grundrisse und sonstige Darstellungen geben den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Abweichungen zum späteren Zustand begründen keine Haftung, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Der Begriff „Wohnfläche" bezeichnet Flächen, die zum Wohnen genutzt wurden oder genutzt werden könnten. Eine Prüfung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung (z. B. Landesbauordnung, WoFlV) erfolgt nicht.
- Auch Flächen nicht genehmigter oder baurechtswidriger Immobilien werden als Wohnfläche bezeichnet, sofern diese nach Angaben des Verkäufers entsprechend genutzt wurden.
§ 10 Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Maklertätigkeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke des Vertragsabschlusses zu verwenden.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Everhouse Immobilien.
§ 12 Aufwendungsersatz
- Kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen und nachweisbaren Aufwendungen zu erstatten.
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Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen insbesondere:
- Kosten für Inserate und Online-Portale
- Marketing- und Internetauftritte
- Telefon- und Portokosten
- Objektbesichtigungen
- Fahrt- und Reisekosten
- Ein Anspruch besteht ausschließlich für tatsächlich angefallene und belegbare Kosten.
§ 13 Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre.
- Führen gesetzliche Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist, gelten diese.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde der Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Geschäftssitz von Everhouse Immobilien.